Ab dem 18. Lebensjahr kann der Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.
Unter 18 Jahren werden die Unterschriften beider Elternteile vor Ort im Bürgerbüro benötigt.
Liegt ein Alleiniges Sorgerecht vor, bringen Sie zur Beantragung das Richterliche Urteil oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt mit.
Ab 6 Jahren sind Fingerabdrücke Pflicht.
Ab 10 Jahren ist eine Unterschrift Pflicht.
Der Reisepass für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig.
Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt. Nach Beantragung dauert der Reisepass circa 3 Monate. Die Wahl liegt bei Ihnen ob Sie per Email –oder SMS benachrichtigt werden möchten, wann der Reisepass auf dem Rathaus zur Abholung bereitliegt.
Wenn es einmal schneller gehen muss, ist der Express-Reisepass innerhalb von 5 Werktagen zur Abholung im Rathaus bereit.